Der Freistaat Sachsen stellt in diesem Jahr deutlich mehr Fördermittel für den Wohnungsbau bereit: für den Bau von Sozialwohnungen und für die Schaffung von Wohneigentum können insgesamt rund 73 Millionen Euro mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Darüber informierte heute (28. Februar 2024) Thomas Schmidt, Sächsischer Staatsminister für Regionalentwicklung. »Die höhere Mittelausstattung trägt dazu bei, dass wieder mehr gebaut werden kann. Sie kommt vor allem auch der Bauwirtschaft und dem Bauhandwerk zugute. Die Branche ist im vergangenen Jahr in eine sehr schwierige Situation geraten, weil das Baugeschehen wegen hoher Kosten, hoher Zinsen und hoher Standards immer mehr zum Erliegen gekommen ist«, so der Minister. »Hier ist Abhilfe geboten. Denn wenn einmal Unternehmen aufgeben oder Personal abbauen, dann gehen in der Bauwirtschaft dauerhaft Kapazitäten verloren, die wir in den kommenden Jahren dringend benötigen.« Für die Eigentumsförderung stellt die Staatsregierung in diesem Jahr 105 Millionen Euro bereit – rund 26 Millionen Euro mehr, als im Jahr 2023 bewilligt wurden. Eingesetzt werden die Fördermittel zum einen über die Richtlinie Familienwohnen (RL Familienwohnen) über die der Freistaat Familien abhängig von der Zahl der Kinder mit sehr zinsgünstigen Krediten (weniger als ein Prozent) und einer 25-jährigen Zinsbindung beim Bau oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützt. Neu wieder angeboten wird zum anderen ab April die Förderrichtlinie Wohneigentum ländlicher Raum (RL WLR). Über sie können im ländlichen Raum, also außerhalb von Chemnitz, Dresden und Leipzig, auch Haushalte ohne Kinder beim Neubau oder beim Kauf von Wohneigentum, aber auch bei der Sanierung oder der Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum unterstützt werden. Die Förderung erfolgt auch in dieser Richtlinie durch sehr langfristige Kredite mit sehr günstiger Verzinsung. Für die Schaffung belegungsgebundener Wohnungen, sogenannter Sozialwohnungen, stehen in diesem Jahr knapp 187 Millionen Euro bereit – ein Plus von 47 Millionen Euro im Vergleich zu den im Vorjahr bewilligten Mitteln. Über die Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW) wird der Neubau von Sozialwohnungen in den beiden Städten Leipzig und Dresden unterstützt. Sachsenweit steht darüber hinaus die Richtlinie preiswerter Mietwohnraum (RL pMW) zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe kann bestehender Wohnraum saniert werden, der danach ebenfalls als Sozialwohnung vermietet wird. Voraussetzung ist bei beiden Richtlinien, dass die Wohnungen im Anschluss nur an Personen vermietet werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind. »Neben der Aufstockung der Mittel, die wir für Bau und Sanierung von Wohnraum zur Verfügung stellen, haben wir bereits im vergangenen Jahr eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um der Baubranche in ihrer schweren Krise unter die Arme zu greifen«, so der Minister. »So haben wir schon frühzeitig den engen Austausch mit der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk gesucht. Forderungen der ‚Dresdner Erklärung‘ wurden auf Initiative Sachsens Thema der Bauministerkonferenz, die einen ganzen Katalog von Forderungen an den Bund richtete.« Sachsen selbst habe seine Hausaufgaben gemacht, so Staatsminister Schmidt weiter: »Punkte, die wir ohne den Bund umsetzen können, haben wir angefasst. So hat der Sächsische Landtag im Januar die Bauordnung geändert. Sie macht künftig den genehmigungsfreien Ausbau von Dachgeschossen möglich, sie erleichtert die Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen und ermöglicht den Gebäudetyp E, der einfacheres und damit kostengünstiges Bauen erlaubt«. Bereits im vergangenen Jahr erfolgten zudem auch bei der Förderung Verbesserungen. So wurden die Fördersätze der RL gMW an die gestiegenen Baukosten angepasst und um rund 20 Prozent erhöht. Bei der Modernisierungsförderung (RL pMW) wurden mit Blick auf die gestiegenen Baupreise die Förderhöchstbeträge angehoben. Darüber hinaus wurde eine Klimakomponente mit besonders attraktiven Konditionen für Sanierungen eingeführt, mit denen der Standard »Effizienzhaus 85« erreicht wird. Diese Förderung wurde auch auf die Städte Dresden und Leipzig ausgedehnt, in denen sie bisher nicht angeboten wurde. Ein attraktiver Zinssatz für Darlehen, gekoppelt mit Zuschüssen führen dazu, dass das Förderprogramm sehr gut angenommen wird. Bei der Eigentumsförderung (RL Familienwohnen) wurden die Förderkonditionen bereits im Jahr 2022 verbessert. So wurden die zulässigen Gesamtausgaben von 300 000 Euro auf 425 000 Euro angehoben. Trotz steigender Zinsen auf dem Kapitalmarkt wurde der sehr günstige Zinssatz von 0,75 Prozent für die gesamte Laufzeit von 25 Jahren bisher beibehalten. Quelle: Medienservice Sachsen
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