Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können sich den Umbau ihrer Wohnung oder ihres Einfamilienhauses künftig mit bis zu 8.000 Euro vom Freistaat fördern lassen. Rollstuhlfahrer bekommen für Umbauten in ihren vier Wänden bis zu 20.000 Euro. Das Kabinett hat am 16. Mai in Dresden mit einer Richtlinie zur Wohnraumanpassung eine entsprechende Regelung beschlossen. Sie tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Mehr Informationen zur neuen Förderrichtlinie unter: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/210874
Quelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern
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